Individualarbeitsrecht
Meine Kanzlei ist auf das Individualarbeitsrecht fokussiert und berät Arbeitnehmer, Führungskräfte und Arbeitgeber in allen Fragen rund um das einzelne Arbeitsverhältnis.
Ein zentraler Schwerpunkt liegt in der Gestaltung, Prüfung und Anpassung von Arbeitsverträgen – von der Einstellung über Befristungsfragen und Vergütungsmodelle (Bonus, Tantieme, variable Vergütung) bis hin zu Regelungen zu Arbeitszeit, Überstunden und Wettbewerbsverboten. Gerne helfe ich bei der Gestaltung rechtssicherer und praxistauglicher Vertragslösungen und überprüfe bestehende Verträge auf ihre Wirksamkeit.
Ein weiterer Kernbereich ist die Begleitung von Beendigungsprozessen: ich berate zu Kündigungen, Abmahnungen, Aufhebungsverträgen und Abfindungsverhandlungen und vertrete meine Mandanten in Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten.
Hinzu kommt die Unterstützung bei Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis – etwa bei Versetzungen, Zielvereinbarungen, variabler Vergütung, Mobbing, Diskriminierung, Elternzeit, Teilzeit und Schwerbehindertenrecht.
Abgerundet wird mein arbeitsrechtliches Profil durch die Gestaltung von Zeugnis-, Geheimhaltungs- und Wettbewerbsregelungen, die Beratung zu Nebentätigkeiten und die Begleitung bei betrieblichen Veränderungen (z.B. Versetzungen, Änderungskündigungen).