Wolfgang Hoppe
Rechtsanwalt | Notar

Kündigungsschutzverfahren

Nach Zugang einer arbeitsvertraglichen Kündigung muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben, sonst gilt die Kündigung in der Regel als wirksam. 

Mit der Kündigungsschutzklage wird gerichtlich geklärt, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und alle gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Vorgaben eingehalten wurden.

Das Verfahren beginnt mit einem Gütetermin, in dem das Gericht mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung – häufig gegen Zahlung einer Abfindung – anstrebt. 

Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin mit Beweisaufnahme (z.B. Zeugen, Urkunden), in dem die Rechtmäßigkeit der Kündigung umfassend geprüft wird. Am Ende steht ein Vergleich oder ein Urteil, das über die Wirksamkeit der Kündigung entscheidet.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber begleite ich durch alle Verfahrensstufen, entwickle eine Prozess- und Vergleichsstrategie unter der Prämisse, dass wirtschaftliche und persönliche Interesse bestmöglich berücksichtigt werden.

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