Als Notar im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main mit dem Amtssitz in Eschborn bestellt, können Sie mich mit sämtlichen notariellen Tätigkeiten beauftragen.
Setzen Sie sich hierzu bitte telefonisch mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder mir in Verbindung – wir erklären Ihnen gerne, welche Informationen wir zur Vorbereitung benötigen und erläutern Ihnen den Ablauf.
Im Immobilienrecht ist die Mitwirkung eines Notars u.a. erforderlich bei
Im Handels- und Gesellschaftsrecht ist die notarielle Mitwirkung beispielsweise erforderlich bei
Im Familienrecht bei
Im Erbrecht u.a. bei
Auch im Bereich der
kann eine notarielle Beurkundung erfolgen. Die notariell beurkundete Alters- und Vorsorgevollmacht ermöglicht auch Verfügungen über Grundbesitz und muss von den Banken und Kreditinstituten anerkannt werden.
Notarielle Tätigkeiten sind nach den Regelungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) abzurechnen. Einen ersten Überblick über die Regelungen des GNotKG einschließlich Berechnungsbeispielen finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer (BNotK).