Beraten. Vertreten. Verteidigen.
Die Interessen meiner Mandanten vertrete ich im
- allgemeinen Zivil- einschließlich Zwangsvollstreckungsrecht (Inkasso);
- Arbeitsrecht (Vertragsgestaltung bis Kündigungsschutzverfahren);
- Bank- und Kapitalmarktrecht im Bereich des Kapitalanlegerschutzes und der Bankenhaftung;
- Erb- und Familienrecht;
- Immobilien- und Mietrecht bei der Vertragsgestaltung und Abwicklung von Verträgen (Bauträgerverträge, Miet-/Pachtverhältnisse, Maklerverträge);
- Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht bei der Unternehmensgründung, Umgestaltung und Übertragung, dem Rechtsformwechsel sowie der Verschmelzung und der Gestaltung von Nachfolgeregelungen;
- Verkehrs- und Verkehrsstrafrecht und
- Jagd- und Waffenrecht.
- Im Strafrecht übernehme ich Verteidigungen in allen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren.
Die Abrechnung von anwaltlichen Tätigkeiten erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nach Gegenstandswerten, auf der Basis einer Honorarvereinbarung (mit Pauschalen oder nach Zeitaufwand) oder Verfahrensabschnitten (z.B. im Strafrecht) – die Einzelheiten erläutere ich gerne vor Mandatserteilung.
Für das zivilgerichtliche Verfahren können Sie die gesetzlichen Gebühren mithilfe des Berechnungsprogramms vorab überschlägig ermitteln, eine konkrete Bezifferung des Prozesskostenrisikos nehme ich gerne für Sie vor: