Ihr Rechtsanwalt in Eschborn/Frankfurt am Main
Die Interessen meiner anwaltlichen Mandanten vertrete ich im Zivil- und Strafrecht mit besonderen Tätigkeitsschwerpunkten im
- Arbeitsrecht (Gestaltung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsvereinbarungen, Vertretung in Kündigungsschutzverfahren),
- Erbrecht (Gestaltungsberatung für Erblasser, Nachfolgeplanungen, Beratung und Vertretung von Erben, Pflichtteilsberechtigten, Abwicklung von Nachlässen) und
Strafverteidigung (hier insbesondere im Insolvenz-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht).
Die Abrechnung von anwaltlichen Tätigkeiten im Zivilrecht erfolgt auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) nach Gegenstandswerten oder auf der Basis einer Honorarvereinbarung (mit Pauschalen, nach Zeitaufwand oder Verfahrensabschnitten) – die Varianten und Einzelheiten erläutere ich gerne vor Mandatserteilung.
Für das zivilgerichtliche Verfahren können Sie die gesetzlichen Gebühren des RVG mithilfe des Berechnungsprogramms vorab überschlägig ermitteln, eine konkrete Bezifferung eines Prozesskostenrisikos nehme ich gerne für Sie vor:

