Beurkunden. Streit schlichten.
Meine Mitarbeiter und ich sind für Sie im Immobilien-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Familien- und Erbrecht tätig. Beurkundungen können in deutscher und englischer Sprache erfolgen.
Im Immobilienrecht ist die Mitwirkung eines Notars u.a. erforderlich bei
- dem Verkauf von Immobilien (Eigentumswohnungen und Häusern) sowie Grundstücken,
- Bildung von Wohnungseigentum,
- Bauträgervertrag,
- Belastung von Grundstücken mit Grundpfandrechten,
- Überlassungsverträgen (vorweggenommene Erbfolge).
Im Handels- und Gesellschaftsrecht ist die notarielle Mitwirkung beispielsweise erforderlich bei
- Handelsregisteranmeldungen für Einzelkaufleute, offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG),
- GmbH-Gründung, Übertragung von Geschäftsanteilen, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen,
- Gründung von Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt), Übertragung von Anteilen an einer UG, Satzungsänderungen, Handelsregisteranmeldungen,
- Gründung von Aktiengesellschaften, Satzungsänderungen, Anmeldung bei dem Handelsregister, Protokollierung einer Hauptversammlung,
- Umwandlungs- und Verschmelzungsverträgen,
- Gründung von Vereinen, Satzungsänderungen.
Im Familienrecht bei
- Adoptionsverfahren,
- Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen.
Im Erbrecht u.a. bei
- Erbverträgen;
- der Errichtung eines notariellen Testamentes;
- auch den Antrag auf Erteilung eines Erbscheines können Sie von einem Notar beurkunden lassen.
Ferner können
- Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen
notariell beurkundet werden. Die notariell beurkundete Alters- und Vorsorgevollmacht ermöglicht auch Verfügungen über Grundbesitz und muss von den Banken und Kreditinstituten anerkannt werden.
Notare sind schließlich auch zur Beglaubigung von Unterschriften befugt.
Notarielle Tätigkeiten sind nach den Regelungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) abzurechnen. Einen ersten Überblick über die Regelungen des GNotKG einschließlich Berechnungsbeispielen finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer (BNotK).