Wolfgang Hoppe
Rechtsanwalt - Notar

Erbrecht

Vor Übernahme eines erbrechtlichen Mandats ist zu klären, ob die Bearbeitung als Rechtsanwalt oder Notar erfolgt. Der anwaltliche Tätigkeitsschwerpunkt und die typisch notarielle Tätigkeit im Erbrecht ergänzen sich regelmäßig, für die Mandantschaft fließen umfangreiche prozessuale Erfahrungen aus anwaltlicher Interessenwahrnehmung auch in die notarielle Tätigkeit ein.

Sowohl die Errichtung von notariellen Testamenten und Erbverträgen, als auch die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge setzen zunächst mit einer Bestandsaufnahme des Vermögens auch die Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge, gegebenenfalls vorhandener  bindender erbrechtlicher Verfügung oder auch gesellschaftsrechtlicher Regelungen, bestehender Pflichtteilsrechte, der besonderen Lebenssituation des Erblassers und dessen Familie, schließlich insbesondere den sorgfältig zu ermittelnden Willen des Erblassers aber auch die Prüfung steuerlicher Konsequenzen  voraus. 

Im Rahmen einer notariellen Erbauseinandersetzung werden ausgehend von gegebenenfalls vorhandenen Teilungsanordnungen des Erblassers Vereinbarungen getroffen, welche die unterschiedlichen Interessen der Mitglieder der Erbengemeinschaft umsetzen. Bei der notariellen Beurkundung eines Erbscheinsantrages werden die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge ermittelt und bei dem Nachlassgericht ein entsprechender Erbschein beantragt.

Anwaltlich sind hingegen die Beratung und außer- und gerichtliche Vertretung von Pflichtteilsberechtigten, Erben oder auch Mitgliedern von Erbengemeinschaften im Rahmen von streitigen Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten, die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker sowie erbschaftsteuerliche Abwicklung durch Erstellung der entsprechenden Steuererklärungen aber auch im Rechtsbehelfs- und finanzgerichtlichen Klageverfahren Schwerpunkt der erbrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Tätigkeiten.

Nicht zuletzt aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehung der Beteiligten erfordert die Übernahme derartiger anwaltlicher Mandate zur Durchsetzung von Ansprüchen von Erben, Miterben oder auch Pflichtteilsberechtigten neben der fachlichen Expertise eine konsequente Interessenvertretung, für die ich Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung stehe. 

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