Wolfgang Hoppe
Rechtsanwalt | Notar

Strafverteidigung

Unabhängig von der Art und Schwere des strafrechtlichen Vorwurfs setze ich mich für meine Mandanten immer sachlich und mit Augenmaß, konsequent, aber auch konflikt- und durchsetzungsfähig sowie kompromisslos in der Überzeugung ein, dass jeder Mandant jederzeit einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf die für ihn bestmögliche Verteidigung hat. 

Im Strafrecht werden die Weichen für den späteren Ausgang eines Verfahrens oft zu einem Zeitpunkt gestellt, in dem der Betroffene für ihn völlig überraschend mit Zwangsmaßnahmen wie einer Hausdurchsuchung, der vorläufigen Festnahme oder auch einem Haftbefehl konfrontiert wird und sich in einer psychischen Ausnahmesituation befindet. Wichtig ist dann, einen kühlen Kopf zu bewahren und zunächst auf jeden Fall von dem Schweigerecht umfassend Gebrauch zu machen - dies gilt ausnahmslos und mindestens bis zur Rücksprache mit einem Strafverteidiger. Keinesfalls sollte der Betroffene vorschnell irgendwelche auch scheinbar noch so belanglose Erklärungen abgeben, auch wenn er hierzu insbesondere von den Strafverfolgungsorganen teilweise hartnäckig und sehr professionell aufgefordert wird. 

In derartigen Fällen ist der Betroffene darauf angewiesen, dass er den Strafverteidiger seiner Wahl zu jedem Zeitpunkt und unabhängig von Kanzleiöffnungszeiten erreichen kann - die telefonische Kontaktaufnahme darf ihm auch in keinem Fall verweigert werden.

Für solche dringenden Fälle habe ich eine Notrufnummer eingerichtet, unter der Sie mich auch außerhalb unserer Bürozeiten telefonisch erreichen.

Nach einer telefonischen Kontaktaufnahme wird meine Anwesenheit als Strafverteidiger bei einer Hausdurchsuchung genauso wie bei Vernehmungen im polizeilichen Gewahrsam erforderlich sein, regelmäßig kann ein Zuwarten mit weiteren polizeilichen Maßnahmen bis zum Erscheinen vor Ort erreicht werden. Soweit eine Anordnung der Untersuchungshaft droht, werde ich mich für eine Haftvermeidung oder Haftverschonung einsetzen.

Falls ein besonderer Eilbedarf nicht besteht und Sie z.B. eine polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Vorladung erhalten haben, melden Sie sich bitte während der normalen Öffnungszeiten unter der Kanzleirufnummer. Auch dann gilt aber in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie zunächst keinerlei Erklärungen abgeben und von Ihrem gesetzlich zustehenden Schweigerecht umfassend Gebrauch machen sollten. 

Nach der Übernahme eines Mandats als Strafverteidiger werde ich zunächst die Ermittlungsakten anfordern und einsehen sowie Ihnen dann den weiteren Verfahrensablauf und Handlungsalternativen aufzeigen. 

Im weiteren Verlauf ist meine Verteidigung regelmäßig darauf ausgerichtet, entlastende Umstände frühzeitig in das Verfahren einzubringen und so auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken, jedenfalls aber eine Hauptverhandlung vor dem Strafgericht zu vermeiden. Auch bei einer Mandatsübernahme nach Anklageerhebung prüfe ich immer, ob durch geeignete Maßnahmen eine strafrechtliche Verhandlung noch abgewendet werden kann. Sollte diese nicht vermieden werden können, werde ich diese jedoch aktiv, konfliktfähig und konsequent, auch im Hinblick auf mögliche Rechtsmittelinstanzen, an der Seite und ausschließlich im Interesse des Mandanten begleiten. 

Als Strafverteidiger benötige ich eine entsprechende Vollmacht, die Sie hier abrufen, ausdrucken, unterzeichnen und mir dann zurück senden können.


Aus dem Alltag eines Strafverteidigers

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05.01.2023, 17:39

Beschwerde gegen Unterbringungshaftbefehl

Aufgrund eines Unterbringungshaftbefehls des Amtsrichters erfolgt bei der Vorführung zur Verkündung des Haftbefehls die Beiordnung als Pflichtverteidiger. Erwartungsgemäß erfolgt die Verkündung und der Mandant...   mehr





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