Wolfgang Hoppe

Rechtsanwalt - Notar

Strafverteidigung

Die Übernahme von strafrechtlichen Mandaten erfolgt bei sämtlichen Vorwürfen aus allen Bereichen des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts.  Unabhängig von der Art des strafrechtlichen Vorwurfs setze ich mich für meine Mandanten sachlich und konsequent, immer aber konfliktfähig und mit Augenmaß in der Überzeugung ein, dass der Mandant hierauf jederzeit einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch hat. 

Im Strafrecht werden die Weichen für den späteren Ausgang eines Verfahrens oft zu einem Zeitpunkt gestellt, in dem der Betroffene für ihn völlig überraschend mit Zwangsmaßnahmen wie einer Hausdurchsuchung oder auch einem Haftbefehl konfrontiert wird und sich in einer psychischen Ausnahmesituation befindet. Wichtig ist dann, einen kühlen Kopf zu bewahren und zunächst auf jeden Fall von dem Schweigerecht Gebrauch zu machen - dies gilt ausnahmslos und mindestens bis zur Rücksprache mit einem Strafverteidiger.

In derartigen Fällen ist der Betroffene darauf angewiesen, dass er den Strafverteidiger seiner Wahl zu jedem Zeitpunkt und unabhängig von Kanzleiöffnungszeiten erreichen kann - die telefonische Kontaktaufnahme darf ihm auch in keinem Fall verweigert werden.

Für solche dringenden Fälle habe ich eine Notrufnummer eingerichtet, unter der Sie mich auch außerhalb unserer Bürozeiten telefonisch erreichen.

Nach einer telefonischen Kontaktaufnahme wird meine Anwesenheit als Strafverteidiger bei der Hausdurchsuchung genauso wie bei Vernehmungen im polizeilichen Gewahrsam erforderlich sein, regelmäßig kann ein Zuwarten mit weiteren polizeilichen Maßnahmen bis zum Erscheinen vor Ort erreicht werden. Soweit eine Anordnung der Untersuchungshaft droht, werde ich mich für eine Haftvermeidung oder Haftverschonung einsetzen.

Falls ein besonderer Eilbedarf nicht besteht und Sie z.B. eine polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Vorladung erhalten haben, melden Sie sich bitte während der normalen Öffnungszeiten unter der Kanzleirufnummer. Auch dann gilt aber in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie zunächst keinerlei Erklärungen abgeben und von Ihrem gesetzlich zustehenden Schweigerecht Gebrauch machen sollten. 

Nach der Übernahme eines Mandats als Strafverteidiger werde ich zunächst die Ermittlungsakten anfordern und Ihnen dann den weiteren Verfahrensablauf und Handlungsalternativen aufzeigen. 

Im weiteren Verlauf wird meine Verteidigung insbesondere darauf ausgerichtet sein, entlastende Umstände frühzeitig in das Verfahren einzubringen und auf eine Einstellung des Verfahrens, jedenfalls aber die Vermeidung einer Hauptverhandlung vor dem Strafgericht hinzuwirken. 

Als Strafverteidiger benötige ich eine entsprechende Vollmacht, die Sie hier abrufen, ausdrucken, unterzeichnen und mir dann zurück senden können.

 

Aus dem Alltag eines Strafverteidigers


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05.01.2023

Beschwerde gegen Unterbringungshaftbefehl

Aufgrund eines Unterbringungshaftbefehls des Amtsrichters erfolgt bei der Vorführung zur Verkündung des Haftbefehls die Beiordnung als Pflichtverteidiger. Erwartungsgemäß erfolgt die Verkündung und der Mandant kommt in die Psychiatrie. Gut 2 Wochen später entscheidet das Landgericht auf die Beschwerde hin, dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung nicht vorliegen, der Mandant kommt auf freien Fuß. Weitere 6 Wochen später stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 170 II StPO ein. Zwischen dem Antrag auf Erlass des Unterbringungshaftbefehls, der Entscheidung des Amtsgerichts und der späteren Einstellung haben sich keine neuen Erkenntnisse zum Sachverhalt ergeben, die rechtliche Beurteilung war schlicht fehlerhaft.



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