Beraten. Gestalten. Vertreten.
Anwaltliche Mandate übernehme ich als nur den Interessen meiner Mandanten verpflichteter Rechtsanwalt mit dem Anspruch, meine Expertise und Erfahrung aus mehr als 30 Jahren in der allgemein zivilrechtlichen und insbesondere erbrechtlichen Rechtsberatung, der Testamentsvollstreckung, Abwicklung von Nachlässen und Prozessvertretung im Erb- und Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht sowie Beratung im Insolvenz- und Sanierungsrecht als gerichtlich bestellter Sachverständiger, Insolvenzverwalter und Treuhänder einzusetzen.
Anwaltliche Rechtsberatung kann in der Kanzlei, bei den Mandanten vor Ort sowie auch telefonisch oder mittels Videokonferenz erfolgen.
Daneben bin ich als Rechtsanwalt beratend als of counsel in der Kanzlei HOPPE.Rechtsanwälte tätig.
Beurkunden. Streit schlichten.
Als Notar bin ich Träger eines hoheitlichen Amtes und übe dieses bei der Gestaltungsberatung, dem Entwurf von einseitigen Erklärungen und deren Beurkundung, der Gestaltung von Verträgen, Mediation und Streitschlichtung aus. Meine Mitarbeiter und ich selbst bereiten individuell abgestimmte Entwurfstexte vor, bevor ich diese mit den Beteiligten erörtere und beurkunde. Die Interessen der Beteiligten bestimmen den Inhalt der Erklärungen, die rechtssicher formuliert werden. Die Urkunden haben Beweiskraft, die Ansprüche aus den Urkunden sind unmittelbar vollstreckbar. Die Beurkundungen erfolgen am Amtssitz in Präsenz der Beteiligten, seit 1.8.2022 in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen auch über das Portal der BNotK online.