Wolfgang Hoppe
Rechtsanwalt | Notar

Beraten. Gestalten. Vertreten.

Anwaltliche Mandate übernehme ich mit dem Anspruch, meine Expertise und Erfahrung aus mehr als 30 Jahren in der allgemein zivilrechtlichen und insbesondere erbrechtlichen Rechtsberatung, der Nachfolgegestaltung, der Abwicklung von Nachlässen und Prozessvertretung im Erb- und Erbschaft-/Schenkungsteuerrecht sowie der Beratung im Insolvenz- und Sanierungsrecht einzusetzen und hier meine Erfahrungen als gerichtlich bestellter Sachverständiger, Insolvenzverwalter und Treuhänder einzubringen. 

Anwaltliche Rechtsberatung kann in der Kanzlei, bei den Mandanten vor Ort sowie auch telefonisch oder mittels Videokonferenz erfolgen.

  
Daneben bin ich als Rechtsanwalt beratend als of counsel in der Kanzlei HOPPE.Rechtsanwälte tätig.


Beraten. Gestalten. Beurkunden. Streit schlichten.

Als Notar bin ich Träger eines hoheitlichen Amtes und übe dieses bei der Beratung, dem Entwurf von einseitigen Erklärungen und deren Beurkundung, der Gestaltung von Verträgen, Mediation und Streitschlichtung aus. Meine Mitarbeiter und ich selbst bereiten individuell abgestimmte Entwurfstexte vor, bevor ich diese mit den Beteiligten erörtere und beurkunde. Die Interessen der Beteiligten bestimmen den Inhalt der Erklärungen, die rechtssicher formuliert werden - nach der Beurkundung und mit der Abwicklung der Urkunde erfolgt in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auch die Erfassung im Vorsorge- oder Testamentsregister sowie die Übergabe in die amtliche Verwahrung. Die Beurkundungen erfolgen am Amtssitz in Präsenz der Beteiligten, seit 1.8.2022 in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen auch über das Portal der Bundesnotarkammer (BNotK) online.

 


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