Wolfgang Hoppe
Rechtsanwalt - Notar

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Recht / Sonstige 
Montag, 16.03.2026

EU-Parlament stärkt Schutz von Pauschalurlaubern - Rat muss vor Veröffentlichung noch zustimmen

Das EU-Parlament hat am 12.03.2026 grünes Licht für überarbeitete Vorschriften für Pauschalreisen und verbesserten Schutz für Urlauber gegeben.

Wesentliche Punkte sind: Klarere Definition einer Pauschalreise, Regeln für die Verwendung von Gutscheinen und Stornierung ohne Strafgebühren, wenn außergewöhnliche Umstände am Zielort oder Abfahrtsort eintreten oder wenn diese die Reise erheblich beeinträchtigen.

Die aktualisierte Richtlinie, über die bereits eine Einigung mit den EU-Mitgliedstaaten erzielt wurde, präzisiert, welche Reisen und Dienstleistungen als Pauschalreise betrachtet werden können. Sie legt zudem Regeln für die Verwendung von Gutscheinen und die Bedingungen fest, unter denen Kunden ihre Reise kostenlos stornieren können.

Der Rat der EU muss die Rechtsvorschriften nun auch annehmen, bevor der Text im Amtsblatt veröffentlicht wird und die neuen Regeln in Kraft treten. Die EU-Mitgliedstaaten haben ab dem Datum des Inkrafttretens 28 Monate Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen, und weitere sechs Monate, um mit der Anwendung der neuen Bestimmungen zu beginnen.

Details können Sie der Pressemitteilung des Europäischen Parlaments entnehmen.

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