Wolfgang Hoppe

Rechtsanwalt - Notar

Wirksamkeit eines Pflichtteilsverzichtes

Der BGH hat eine wichtige Entscheidung zur Wirksamkeit eines notariellen Pflichtteilsverzichtes eines Sozialleistungsempfängers getroffen (Urteil vom 19.01.2011 - IV ZR 7/10). Den Pflichtteilsverzicht hatte ein – geschäftsfähiges – behindertes Kind seinen Eltern gegenüber erklärt. Der später klagende Sozialhilfeträger hat dies als sittenwidrig angesehen, nachdem er dem behinderten Kind Sozialleistungen zu gewähren und den geltend gemachten Pflichtteilsanspruch des behinderten Kindes auf sich übergeleitet hat. Der Bundesgerichtshof ist der Argumentation des Sozialhilfeträgers nicht gefolgt und hat den notariell beurkundetem Pflichtteilsverzicht als wirksam und nicht sittenwidrig bewertet.

Die Entscheidung bestätigt die Rechtsauffassung der Vorinstanz (OLG Köln) und ist für die erbrechtliche Gestaltung von erheblicher praktischer Bedeutung.

 


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