Wolfgang Hoppe

Rechtsanwalt - Notar

Zentrales Testamentsregister

Im Zentralen Testamentsregister  werden seit dem 01.01.2012 sämtliche notarielle Urkunden direkt von den beurkundenden Notaren erfasst,  soweit die Urkunden Auswirkungen auf die Erbfolge haben. Das Register wird bei  der Bundesnotarkammer geführt. 

In das Register werden auch ältere notarielle und privatschriftliche letztwillige Verfügungen eingetragen, soweit sie bei dem Nachlassgericht hinterlegt sind. Wird ein privatschriftliches Testament hingegen zuhause aufbewahrt, erfolgt keine Erfassung im Zentralen Testamentsregister.

Im Sterbefall wird von Amts wegen überprüft, ob Eintragungen vorliegen. 

Die Durchsetzung des letzten Willens wird durch die Eintragung gesichert, das Nachlassverfahren beschleunigt. 

 

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