Wolfgang Hoppe

Rechtsanwalt - Notar

Beurkunden. Streit schlichten.

Meine Mitarbeiter und ich sind für Sie im Immobilien-, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Familien- und Erbrecht tätig. Beurkundungen können in deutscher und englischer Sprache erfolgen.

Im Immobilienrecht ist die Mitwirkung eines Notars u.a. erforderlich bei

Im Handels- und Gesellschaftsrecht ist die notarielle Mitwirkung beispielsweise erforderlich bei

Im Familienrecht bei

Im Erbrecht u.a. bei

Ferner können

notariell beurkundet werden. Die notariell beurkundete Alters- und Vorsorgevollmacht ermöglicht auch Verfügungen über Grundbesitz und muss von den Banken und Kreditinstituten anerkannt werden.

Notare sind schließlich auch zur Beglaubigung von Unterschriften befugt.

Notarielle Tätigkeiten sind nach den Regelungen des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) abzurechnen. Einen ersten Überblick über die Regelungen des GNotKG einschließlich Berechnungsbeispielen finden Sie auf der Homepage der Bundesnotarkammer (BNotK).