Wolfgang Hoppe

Rechtsanwalt - Notar

Insolvenzrecht

Insolvenzrechtlich bin ich mit sehr unterschiedlichen Mandaten beauftragt oder nach einer insolvenzgerichtlichen Bestellung befasst. 

Aufgrund einer gerichtlichen Bestellung als Sachverständiger, Treuhänder oder Insolvenzverwalter ergeben sich ganz andere Aufgaben als bei der Mandatierung durch Gläubiger oder Schuldner. Die Tätigkeit ist durch den Verwertungsauftrag der Insolvenzordnung mit dem Ziel einer gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger bestimmt.

Gänzlich anders stellt sich die Interessenlage bei einer Mandatierung durch den Schuldner oder Gläubiger dar.

Während ich für Schuldner die Beratung und Betreuung im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren mit abschließender Bescheinigung über das Scheitern oder auch die Beratung/Vertretung vor- bzw. im Verbraucher- oder Regelinsolvenzverfahren übernehme, in wirtschaftlichen Krisensituationen unternehmerisch tätige Mandaten berate und Sanierungsmaßnahmen prüfe sowie auch als Strafverteidiger im Rahmen der insolvenzstrafrechtlichen Vorwürfe tätig bin, stehen bei der Mandatierung durch Gläubiger die effektive Durchsetzung der Ansprüche von der Forderungsanmeldung bis zur Geltendmachung oder auch Abwehr von Aus- und Absonderungsrechten gegenüber dem Insolvenzverwalter, der Abwehr von insolvenzrechtlichen Anfechtungsansprüchen, der Geltendmachung von Versagungsanträgen zur einer Restschuldbefreiung oder auch die Interessenwahrnehmung im Rahmen eines Gläubigerausschusses oder im Insolvenzplanverfahren im Vordergrund.

 

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