Wolfgang Hoppe

Rechtsanwalt - Notar

Erbrecht

Auch bei der Übernahme eines erbrechtlichen Mandates wird mit der Mandantschaft nach der zwingenden Kollisionsprüfung vorab zu klären sein, ob eine anwaltliche oder notarielle Tätigkeit erfolgen soll.

Im Notariat ist die erbrechtliche Tätigkeit für den Erblasser regelmäßig durch eine umfassende Bestandsaufnahme zur Erbfolge und die Beratung über Gestaltungsalternativen geprägt. 

Sowohl die Errichtung von notariellen Testamenten und Erbverträgen, als auch die lebzeitige Übertragung von Vermögenswerten im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge setzen zunächst die Ermittlung der gesetzlichen Erbfolge, gegebenenfalls vorhandener  bindender erbrechtlicher Verfügung oder auch gesellschaftsrechtlicher Regelungen, bestehender Pflichtteilsrechte, der besonderen Lebenssituation des Erblassers und dessen Familie, schließlich insbesondere den sorgfältig zu ermittelnden Willen des Erblassers aber auch die Prüfung steuerlicher Konsequenzen  voraus. 

Zu überlegen gilt hierbei für den Erblasser unter anderem, ob auch Auslandsvermögen vorliegt, welche Überlegungen zur weiteren Lebensplanung bestehen, eine Erbengemeinschaft entstehen soll und wie diese dann später auseinandergesetzt werden kann, welche steuerlichen Regelungen zu berücksichtigen sind, wie Pflichtteilsansprüche erfüllt werden können oder auch vorhandene gesellschaftsrechtliche Beteiligungen mit entsprechenden Bindungen vorliegen. 

Im Rahmen einer notariellen Erbauseinandersetzung werden ausgehend von gegebenenfalls vorhandenen Teilungsanordnungen des Erblassers Vereinbarungen getroffen, welche die unterschiedlichen Interessen der Mitglieder der Erbengemeinschaft umsetzen. Bei der notariellen Beurkundung eines Erbscheinsantrages werden die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge ermittelt und bei dem Nachlassgericht ein entsprechender Erbschein beantragt.

Anwaltlich sind hingegen die Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Pflichtteilsberechtigten, Erben oder auch Mitgliedern von Erbengemeinschaften im Rahmen von streitigen Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten, die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker sowie erbschaftsteuerliche Abwicklung durch Erstellung der entsprechenden Steuererklärungen aber auch im Rechtsbehelfs- und finanzgerichtlichen Klageverfahren Schwerpunkt der erbrechtlichen und erbschaftsteuerrechtlichen Tätigkeiten.

Nicht zuletzt aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehung der Beteiligten erfordert die Übernahme derartiger anwaltlicher Mandate zur Durchsetzung von Ansprüchen von Erben, Miterben oder auch Pflichtteilsberechtigten neben der fachlichen Expertise eine konsequente Interessenvertretung, für die ich Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung stehe. 

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