Wolfgang Hoppe

Rechtsanwalt - Notar

Erbrecht in Europa


Die europäischen Notare haben zum Erben und Vererben eine Informationsplattform für ganz Europa in 23 Sprachen geschaffen. 

Unter Mitwirkung der Bundesnotarkammer und der Europäischen Kommission wurde eine Infomationsplattform entwickelt, welche künftig regelmäßig aktualisiert wird. Sie finden dort Informationen zum Erbrechtssystem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und Kroatien. 

Für alle seit dem 17.08.2015 eingetretenen Erbfälle gilt die EU-Erbrechtsverordnung. Durch diese EU-ErbVO ist sowohl die internationale Zuständigkeit neu geregelt, als auch das auf die Erbfolge anwendbare Recht durch den gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers teilweise neu bestimmt. Bedeutung hat dies, wenn keine letztwillige Verfügung vorliegt und der Lebensabend dauerhaft außerhalb des Heimatstaates verbracht wird. Hier besteht allerdings die Möglichkeit zu einer sog. Rechtswahl zugunsten des Heimatrechtes des Erblassers.


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