In meiner Infothek finden Sie aktuelle Informationen zu solchen Rechtsfragen, die in den Tätigkeitsbereichen meiner Kanzlei von Bedeutung sind. Die Informationen werden laufend aktualisiert.
Besuchern meiner Homepage stelle ich ferner einen monatlich erscheinenden und kostenfreien Mandantenbrief zum Steuerrecht zur Verfügung. Die Mandantenbriefe und Details zu den Themen der Infothek können Sie abrufen, wenn Sie sich hierzu registrieren lassen - Kosten entstehen Ihnen hierdurch nicht, die Registrierung ist auch jederzeit widerruflich.
Wenn sich ein gesunder Auszubildender krankschreiben lässt, um eine Prüfung zu schwänzen, begeht er dadurch eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten. Eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber kann dann gerechtfertigt sein.
mehrDie fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin, die als Facharbeiterin Kundenunternehmen betreut, zu denen auch Pflegeeinrichtungen gehören, wegen Vorlage eines gefälschten Impfausweises ist gerechtfertigt.
mehrDas Niedersächsische Finanzgericht hat zur Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Grenze der steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) nach § 3b EStG Stellung genommen.
mehrEine Verzögerung beim Sitzungsbetrieb eines Finanzgerichts, die durch den Beginn der Corona-Pandemie verursacht wurde, führt nicht zur Unangemessenheit der gerichtlichen Verfahrensdauer.
mehrEine Schülerin hat gegenüber dem Jobcenter keinen Anspruch auf Übernahme von Kosten, die ihr für die Teilnahme an einem auf dem Schulgelände durchgeführten Zirkusprojekt entstehen.
mehrDer Freibetrag und der ermäßigte Steuersatz (§§ 16, 34 EStG) gelten nicht für einen Veräußerungsgewinn aus einer im Privatvermögen gehaltenen 100 %-igen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft.
mehrDie Aufwandentschädigung für Stadtverordnete ist bei der Bemessung der Krankversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge nicht heranzuziehen. Es handelt sich hierbei weder um Arbeitsentgelt noch um Arbeitseinkommen.
mehrDie Steuertermine des Monats Juni 2022 auf einen Blick.
mehrDie von den gewerblichen Betrieben zu leistende Gewerbesteuer steht den Städten und Gemeinden zu. Jede Gemeinde kann die Höhe des Steuersatzes für diese Steuer selbst bestimmen. Dieser Steuersatz (= Hebesatz) auf den vom Finanzamt festgestellten Gewerbesteuermessbetrag beträgt 200 % bis z. Zt. 580 %.
mehrDas Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigungsschutzklagen von drei Fahrradkurierfahrerinnen und -fahrern abgewiesen, denen aufgrund ihrer Teilnahme an einem wilden – also nicht von einer Gewerkschaft organisierten – Streik gekündigt worden war.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Frankfurter Straße 10 – 14
65760 Eschborn
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