In meiner Infothek finden Sie aktuelle Informationen zu solchen Rechtsfragen, die in den Tätigkeitsbereichen meiner Kanzlei von Bedeutung sind. Die Informationen werden laufend aktualisiert.
Besuchern meiner Homepage stelle ich ferner einen monatlich erscheinenden und kostenfreien Mandantenbrief zum Steuerrecht zur Verfügung. Die Mandantenbriefe und Details zu den Themen der Infothek können Sie abrufen, wenn Sie sich hierzu registrieren lassen - Kosten entstehen Ihnen hierdurch nicht, die Registrierung ist auch jederzeit widerruflich.
Bund und Länder haben sich auf eine steuerliche Entlastung von freiwilligen Helfern in Impfzentren festgelegt. Die freiwilligen Helfer können nun vom Übungsleiter- oder vom Ehrenamtsfreibetrag profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei sind. Hierauf macht das Finanzministerium des Landes Baden-Württemberg aktuell aufmerksam.
Sowohl Übungsleiter- als auch Ehrenamtsfreibetrag greifen lediglich bei Vergütungen aus nebenberuflichen Tätigkeiten. Dies ist i. d. R. der Fall, wenn sie im Jahr nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeitstelle in Anspruch nehmen. Dabei können auch solche Helfer nebenberuflich tätig sein, die keinen Hauptberuf ausüben, etwa Studenten oder Rentner. Zudem muss es sich beim Arbeitgeber oder Auftraggeber entweder um eine gemeinnützige Einrichtung oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts (z. B. Bund, Länder, Gemeinden) handeln.
Der Übungsleiter- und der Ehrenamtsfreibetrag sind Jahresbeträge, die einmal pro Kalenderjahr gewährt werden. Bei verschiedenen begünstigten Tätigkeiten müssen die Einnahmen zusammengerechnet werden.
Hilfe und Rat zu Detailfragen erteilt Ihnen Ihr steuerlicher Berater.
Zurück zur ÜbersichtDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Hauptstraße 85
65760 Eschborn
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