Wolfgang Hoppe

Rechtsanwalt - Notar

Beraten. Vertreten. Verteidigen.

In meiner Kanzlei berate und vertrete ich als Rechtsanwalt Privatpersonen, Unternehmen, Vereine sowie öffentlich-rechtlich organisierte Körperschaften im Zivil-, nationalen Wirtschafts- und Strafrecht. Ihre Interessen vertrete ich mit dem Anspruch, meine Expertise und Erfahrung aus mehr als 30 Jahren in der Rechtsberatung und Prozessvertretung zur Durchsetzung der Rechte der Mandanten bestmöglich einzusetzen. Für meine Mandanten bin ich als Rechtsanwalt bundesweit tätig, in geeigneten Fällen auch mit Netzwerkpartnern. Neben der Tätigkeit in meiner Kanzlei bin ich beratend als of counsel in der Kanzlei HOPPE.Rechtsanwälte tätig.

Beurkunden. Streit schlichten.

Als Notar bin ich Träger eines hoheitlichen Amtes und übe dieses bei der Vertragsgestaltung und Streitschlichtung unabhängig und nicht parteiisch aus. Meine Mitarbeiter und ich selbst bereiten individuell abgestimmte und ausgewogene Vertragsgestaltungen sowie einseitige Erklärungen vor, bevor ich diese mit den Beteiligten erörtere und beurkunde. Die Interessen der Beteiligten bestimmen den Inhalt der Erklärungen, die rechtssicher formuliert werden. Die Urkunden haben Beweiskraft, die Ansprüche aus den Urkunden sind unmittelbar vollstreckbar. Die Beurkundungen erfolgen am Amtssitz in Präsenz der Beteiligten, seit 1.8.2022 in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen auch online.


Vor Mandatserteilung wird mit dem Mandanten besprochen, ob meine Tätigkeit als Rechtsanwalt oder als Notar erfolgen wird.